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23
Jan

Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst zwingend?

Frage von von Pluring: Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst zwingend?
Nehmen wir an, ein(e) Auszubildende(r) im Angestelltenverhältnis hat sich besonders bewährt, kann er am Ende seiner Ausbildung in ein normales Berufsverhältnis als Angestellter übernommen werden ohne dass es noch einer formellen Alibi- Stellenausschreibung bedarf, für die sich auch andere Personen bewerben können?

Beste Antwort:

Answer by sonya G
das ist von Fall zu Fall verschieden.
Aber vorstellbar ist es, allerdings Zwingend ist es nicht.
Etwas besseres kommt meistens auch nicht nach.

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4 Kommentare zu diesem Beitrag. to “Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst zwingend?”

  1. laichkarpfen sagt:

    normal ja,
    freiwerdende Stellen z.B. durch Verrentung müssen sogar noch eine gewisse Zeit unbesetzt bleiben

  2. regnau sagt:

    Im Öffentlichen Dienst müssen Stellenausschreibungen öffentlich gemacht werden, wenn ich das so halbwegs richtig nachvollziehen kann, um zu vermeiden, dass es Benachteiligungen gibt.
    Bessere Bewerber für den Job könnten sich immer finden lassen denke ich, ist aber meine Meinung.
    Wie das tatsächlich gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen.

  3. _-SchnuFFelPuFF-_ sagt:

    Hi,

    bin Azubi im öffentlichen Dienst.

    Bei uns müssen FREIE, UNBEFRISTETE Stellen nicht ausgeschrieben werden, wenn es Azubis gibt, die übrnommen werden können.

    Also gibt halt so nene “Sofort-Programm”, das Azubis sofort auf jede freie und unbefristete Stelle zusetzen, deshalb werden diese auch nich ausgeschrieben, wenn Azubis grade auslernen.

    Aber grundsätzlich müssen sonst immer die Stellen erst intern, dann öffentlich ausgeschrieben werden…

    LG

  4. Stefan R sagt:

    Nein, nicht zwingend, insbesondere im Angestelltenbereich gibt es explizit die Ausnahme, wenn ein Azubi fertig ist, der geeignet ist.

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